1. Allgemeines
a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Verträge zwischen ORMA-AG und dem Kunden.
b) Alle Angebote sind freibleibend, d.h. ORMA-AG behält sich vor, auf Grund des Angebotes einen Vertrag abzuschliessen oder nicht.
c) Die Preise sind grundsätzlich fest. ORMA-AG ist jedoch berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten, falls die Preiskorrektur vom Kunden abgelehnt wird.
2. Zahlungsbedingungen
a) Alle Rechnungen sind in Schweizer Franken nach 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Neukunden behält sich die ORMA-AG vor, Ware nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
b) Eine Verrechnung durch den Kunden, mit von Ihm geltend gemachten Forderungen gegen ORMA-AG, ist ausgeschlossen.
3. Verzug des Kunden
a) Zahlungsverzug des Kunden berechtigt ORMA-AG vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Ab Fälligkeit ist ORMA-AG berechtigt 5% Verzugszins und Mahnspesen zu verrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der ORMA-AG. Die ORMA-AG ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
5. Lieferbedingungen
a) Lieferungen werden von ORMA-AG so schnell wie möglich ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen usw., berechtigten die ORMA-AG zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
b) Transportmittel und Versandart wählt ORMA-AG. Verlangt der Kunde Abweichendes, so trägt er die Mehrkosten.
c) Bei Bestellungen über den Webshop gelten die angezeigten pauschalen Versandkosten. Bei telefonischen Bestellungen ist ORMA-AG berechtigt, die effektiven Versandkosten zu verrechnen.
6. Unterlagen
a) An allen Unterlagen behält sich ORMA-AG das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen nicht kopiert werden.
7. Mängelhaftung
a) Die ORMA-AG schliesst , wenn nicht anders vereinbart, Garantieleistungen aus. Generell gilt die Garantie des Herstellers auch wenn diese über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
b) Reklamationen sind vom Kunden in erster Instanz an ORMA-AG zu richten.
c) Schadenersatzansprüche gegen die ORMA-AG wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht
a) Die abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Für sämtliche Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz ORMA-AG